Geschrieben von: Team von Flug-Storno in Nicht getaggt am
Jan 29, 2011
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind im Jahr 2010 die Fluggastzahlen im Luftverkehr um 4,8% gegenüber dem Jahr 2009 gestiegen.
Im Fernverkehr wurden 2010 auf der Schiene mehr, mit Omnibussen weniger Fahrgäste befördert als 2009. Fernreisende benutzten 125 Millionen Mal die Eisenbahn, das waren 1,5% mehr Fahrten als im Jahr 2009. Die Beförderungsleistung im Eisenbahnfernverkehr stieg um 3,5% auf 36,0 Milliarden Personenkilometer. Im Linienfernverkehr mit Omnibussen sanken sowohl die Fahrgastzahlen (zwei Millionen Reisende) als auch die Beförderungsleistungen um jeweils rund 5%.
Der Personenverkehr in der Luftfahrt konnte im Jahr 2010 die in der Finanz- und Wirtschaftskrise erlittenen Verluste mehr als ausgleichen: die Zahl der Passagiere auf deutschen Flughäfen erreichte mit 167 Millionen Fluggästen einen neuen Jahreshöchstwert. Sie stieg gegenüber 2009 um 4,8% – trotz Vulkanasche im April und winterbedingten Einschränkungen im Dezember 2010.
Wieviele Personen einen Flug gebucht, diesen jedoch nicht genutzt haben wurde nicht gezählt. Alle die in diese Gruppe fallen können jedoch den Service von Flug-Storno.de nutzen. Jetzt den Flug aus dem Jahre 2010, 2009 und auch noch teilweise aus dem Jahr 2008 zur Erstattung einreichen.
Geschrieben von: Team von Flug-Storno in Nicht getaggt am
Jan 25, 2011
Viele Menschen leiden unter Flugangst. Im folgenden Interview der TAZ Nord erläutert der Buchautor und Begründer des Hamburger
Eisenbahn Miniatur-Wunderlandes wie er mit Flugangst umgeht. Ein häufiger Grund für nicht angetretene oder stornierte Flüge bleibt Flugangst nach wie vor. Menschen mit Flugangst kann Flug-Storno.de unterstützen, um Gebühren und Steuern
zurückzuholen.
Geschrieben von: Team von Flug-Storno in Nicht getaggt am
Jan 18, 2011
Seit dem 1.Januar 2011 werden in Deutschland durch das neue Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) Flüge mit einer zusätzlichen Steuer belegt.
Diese Luftverkehrsteuer beträgt pro Passagier bei europäischen Zielen 8 Euro, auf Mittelstrecken 25 Euro und auf Langstrecken 45 Euro.
Neben den bisherigen Steuern und Gebühren kann nun auch die Rückerstattung der Luftverkehrsteuer von Flug-storno.de für Sie betrieben werden.
Der Text des Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) kann
hier eingesehen werden.
Geschrieben von: Team von Flug-Storno in Nicht getaggt am
Jan 18, 2011
Seit 1.1.2011 werden für Flüge ab Deutschland eine neue Luftverkehrsteuer erhoben. Dies beträgt gemäß Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) je nach Reiseland 8 Euro (Deutschland und Europa), 25 Euro (Mittelstrecken) und auf Langstrecken 45 Euro.
Flug-Storno.de wird auch für diese Steuer die Erstattung beantragen. Daher lohnt sich die Rückerstattung von Gebühren und Abgaben nun noch mehr.
Beantragen Sie jetzt die Rückerstattung für Flüge hier.
Gesetzestext
Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG)