Wer kennt nicht die Angst zu spät zu kommen: Habe ich meinen Flug verpasst?
Zum Flughafen hetzen, das Gate suchen, keine Schlange am Check-In sehen. Der Glaube, den Flug verpasst zu haben. Stress pur. Doch meist hat man dann doch das Glück den Flug noch zu erreichen und die Mitarbeiter am Check-In und beim Sicherheitscheck schleusen einen bevorzugt und freundlich zum Flug. Flug verpasst – nein, gerade noch geschafft! Leider ist das nicht immer so und viele Flüge werden jeden Tag verpasst. Das ist ärgerlich.
Die gute Nachricht. Was viele nicht wissen: wenn man seinen Flug verpasst hat, können personenbezogene Steuern und Gebühren von den Fluggesellschaften zurückgefordert werden. Je nach Strecke und Gesellschaft kann es sich hier leicht um Beträge von 20 bis 100 Euro handeln. Wenn Sie also einmal einen Flug verpasst haben, können Sie auf ein Trostpflaster in Form von erstatteten Steuern und Gebühren hoffen. Wie das geht?
Ganz einfach - wir helfen.
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Flugstornierung - ein neuer Service für Flugreisende
In Fällen von Flugstornierung gibt es seit Ende April 2009 unseren Service, der unkomplizierte Hilfe für Sie bietet. Wir helfen Ihnen bei der Erstattung von Steuern und Gebühren, wenn Sie einen Flug nicht angetreten haben. Sei es, dass Sie den Flug verpasst haben oder, dass Sie den Flug krankheitsbedingt nicht antreten konnten oder auch, dass Sie einfach keine Zeit für den Flug hatten (wir fassen all diese Fälle unter dem Begriff Flugstornierung zusammen).
Auf unserer
Start-Seite erfahren Sie mehr dazu, in welchen Fällen wir bei Flugstornierung für Sie tätig werden können, was unser Service kostet (aktuell 7,90 Euro je Flug und Person), wie viel Geld Sie im Fall einer Flugstornierung zurück erhalten können und vieles mehr. Informieren Sie sich - es lohnt sich.
Geschrieben von: Team von Flug-Storno in Reiserecht am
Jul 29, 2009
Am heutigen Tag tritt das neue Fahrgastrechtegesetz in Kraft. Gleichzeitig wird eine neue Schlichtungsstelle errichtet. Die bisherige „Schlichtungsstelle Mobilität“ erhält ab Ende November 2009 keine Gelder der öffentlichen Hand mehr und wird daher voraussichtlich geschlossen.
Ab diesem Zeitpunkt soll die neue „Schlichtungsstelle öffentlicher Verkehr“, die bisher nur von Bahnverkehrsunternehmen getragen wird, die Arbeit weiterführen.
Wo liegen die Probleme?
- Bislang hat sich offenbar kein einziges Flugunternehmen bereit erklärt, dem Trägerverein der neuen Schlichtungsstelle beizutreten. Folge: Beschwerden von Fluggästen können aktuell nicht bearbeitet werden.
- Fraglich ist auch, ob sich ausländische Fluggesellschaften überhaupt an der neuen Schlichtungsstelle beteiligen können. Dies wäre wichtig, da die Schlichtungsarbeit im Rahmen von Flugreisen sehr oft internationale Airlines betrifft.
- Selbst wenn sich ausländische Airlines am Trägerverein der neuen Schlichtungsstelle öffentlicher Verkehr beteiligen dürfen, erfordert dies vermutlich ein finanzielles und organisatorisches Engagement der ausländischen Fluggesellschaften, das – wie sagt man so schön – prohibitiv sein dürfte.
Wir meinen: Angesichts dieser Probleme ist es gut, dass
www.flug-storno.de als rein privat finanziertes Projekt ohne öffentliche Mittel und ohne Trägerverein sich weiterhin für die Erstattung von Steuern und Gebühren einsetzt.
Geschrieben von: Team von Flug-Storno in Schwazre Listen am
Jul 23, 2009
In Anlehnung an die "
Liste der Luftfahrtunternehmen, deren gesamter Betrieb in der Gemeinschaft untersagt ist" könnte man sich auch eine Schwarze Liste von Fluggesellschaften vorstellen, die bei der Erstattung von Steuern und Gebühren bei nicht angetretenen Flügen überhaupt nicht reagieren oder erhebliche Hürden aufbauen, um einen Tax Refund zu verhindern :-)
Die Deutsche Lufthansa AG hat eine Gebühr für die Erstattung von Steuern und Gebühren bei nicht angetretenen oder stornierten Flügen eingeführt. Die neue Gebühr ist mit 30 EUR je Buchung recht üppig und liegt beispielsweise über der Gebühr von Air Berlin. Hier werden immerhin schon 25 EUR verlangt. Aber dafür wird die Gebühr bei der Lufthansa andererseits nicht immer fällig: Sie wird lediglich bei Flügen erhoben, die weniger als 150 EUR insgesamt (also Flugpreis zuzüglich aller Steuern und Gebühren) kosten.
Hintergrund für die Erhebung dürfte die angespannte Situation bei der Lufthansa aufgrund der Wirtschaftskrise sein: Die Umsätze im Bereich Business Class und First Class sind in den letzten Monaten eingebrochen. Ob die Lufthansa mit der Einführung der neuen Gebühr bei
Flugstornierungen ein hilfreiches Signal sendet, wird der Kunde entscheiden.
Flug-Storno gibt es nun schon seit ein paar Tagen und wir denken, es wird Zeit für ein Flug-Storno-Blog. Willkommen!
Hier wollen wir Sie auf dem Laufenden halten, z.B. über
- Neuigkeiten von Flug-Storno
- Entwicklungen im Reiserecht (mit Fokus auf dem Thema Flugstornieren und Erstattung von Steuern und Gebühren – versteht sich ja von selbst)
- Tipps zu Reiseschnäppchen und günstigen Angeboten
und natürlich über alle Themen, die wir mit der Zeit noch entdecken werden - wir sind gespannt und schauen, was auf uns zukommt. Also nochmals willkommen zum Flug-Storno-Blog!