Die Folgen des bislang lediglich eintägigen Pilotenstreiks haben den Passagieren der Lufthansa gestern immerhin noch vierhundert ausgefallene Flüge beschert. Auch heute geht noch nicht alles in gewohnten Bahnen. Es sollen noch immer rund zweihundert Flüge ausfallen. Ab morgen ist jedoch wieder alles "roger".
Zum Thema streikbedingte Flugstornierung: Fluggäste, die aufgrund der zunächst gestrichenen Flüge vom 22. - 25.02 2010 auf andere Flüge umgebucht wurden, haben die Wahl: Sie können nun entweder an dieser Buchung festhalten oder sich auf einen der jetzt wieder aktiven Lufthansa-Flüge kostenfrei umbuchen lassen. Für diesen Zweck bietet die Lufthansa die kostenlose Telefonnummer: 0800 8 50 60 70.
Flug-Storno.de-Tipp: Bei Flugverspätungen ab drei Stunden gibt es ein Recht auf Entschädigung von bis zu 600 Euro. Bis vor kurzem hat eine ähnliche Regelung nur bei Flugausfällen gegolten. Mehr Informationen dazu bei SPON.
Unser Tipp von Flug-Storno.de: Bei Flugverspätung ab drei Stunden gibt es ein Recht auf Entschädigung von bis zu 600 Euro. Bis vor kurzem hat eine ähnliche Regelung nur bei Flugausfällen gegolten. Mehr Informationen dazu bei SPON.
Die andere Seite: Hong Kong im Anflug! Wenn Sie den Flug nach Hong Kong jetzt nicht mehr antreten möchten, kümmern wir uns gern um die Erstattung von Steuern und Gebühren.
Oft liegen Flughäfen, die von preiswerten Fluggesellschaften angeflogen werden, relativ weit entfernt von der nächsten Großstadt. Ein Transfer mit dem Taxi kann aus diesem Grund schnell teuer werden. Daher bieten einige Airlines einen eigenen, preiswerten Transfer an. Den sollte man vorab buchen und nutzen. Das spart viel Geld. Also bei der Buchung schon vor, bei oder direkt nach der nach einer entsprechenden Transfermöglichkeit suchen.
Der ADAC hat jüngst eine Studie zum Rückzahlungsgebahren einiger Fluggesellschaften durchgeführt. Die Aspekte Umbuchung und Stornierung wurden dabei genau untersucht. Fazit des ADAC: "Billig wird das nicht!". Hier geht es zur den Ergebnissen der Studie des ADAC.
Es kann ganz schön ins Geld gehen, wenn man bei einem Billigflieger mehr als zehn Kilogramm Handgepäck dabei hat. Also ist es wichtig, vor dem Flug zu prüfen, wie die Handgepäckbestimmungen der jeweilige Fluglinie sind.
Meist gilt: Ein Gepäckstück pro Person, weniger als 10 Kilogramm Gewicht, nicht größer als 55 x 40 x 20 cm. Bitte beachten Sie, dass gerade Billigflieger sehr sensibel sind, wenn gegen die Handgepäckvorschriften verstoßen wird. Da kann schon mal 20 Euro Aufschlag je zusätzlichem Kilogramm verlangt werden. Traditionelle Airlines sind hingegen oft toleranter und es können durchaus auch zwei Zentimeter größere Gepäckstücke als Handgepäck durchgehen. Allerdings gibt es keine Garantie für diese Toleranz, denn wenn ein Flug ausgebucht ist, wird die Vorschrift oftmals restriktiv ausgelegt.
Viele Airlines berechnen Gebühren für einige Zahlungsverfahren. Kreditkarte, Lastschrift, Sofortüberweisung, PayPal usw. Diese Gebühren können Sie umgehen. Die Luftfahrtgesellschaften sind verpflichtet, mindestens einen Zahlungsweg ohne Gebühren zu bieten. Daher unser Tipp: Schauen Sie stets genau, welches Bezahlverfahren kostenlos ist und sparen Sie.