Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) in Kraft - Jetzt lohnt Flug-Storno.de noch mehr!
Geschrieben von: Team von Flug-Storno in Nicht getaggt am Jan 18, 2011
Seit dem 1.Januar 2011 werden in Deutschland durch das neue Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) Flüge mit einer zusätzlichen Steuer belegt.
Diese Luftverkehrsteuer beträgt pro Passagier bei europäischen Zielen 8 Euro, auf Mittelstrecken 25 Euro und auf Langstrecken 45 Euro.
Neben den bisherigen Steuern und Gebühren kann nun auch die Rückerstattung der Luftverkehrsteuer von Flug-storno.de für Sie betrieben werden.
Der Text des Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) kann hier eingesehen werden.
Diese Luftverkehrsteuer beträgt pro Passagier bei europäischen Zielen 8 Euro, auf Mittelstrecken 25 Euro und auf Langstrecken 45 Euro.
Neben den bisherigen Steuern und Gebühren kann nun auch die Rückerstattung der Luftverkehrsteuer von Flug-storno.de für Sie betrieben werden.
Der Text des Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) kann hier eingesehen werden.
